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Mittagsverpflegung an der HNS

Das Mittagessen, das wir von der Küche der IGS Geismar geliefert bekommen, nehmen die Kinder in der Mensa des gegenüberliegenden HG Junior ein.

Gemeinsam mit den Kindern wählen wir einige Wochen im Voraus das Mittagessen aus zwei Menüvorschlägen aus. Wir achten darauf, dass die Kinder bei der Auswahl des Essens möglichst abwechslungsreich wählen. Bei der Anmeldung zum Schulessen kann die Wahl zwischen "vegetarisch" und "nicht vegetarisch" getroffen werden. Wenn Kinder nicht vegetarisch essen, aber kein Schweinefleisch verzehren sollen, kann dies bei der Anmeldung vermerkt werden und wird dann bei der Bestellung berücksichtigt.

Spezielle Kost bei Allergien und/oder Unverträglichkeiten (glutenfrei, laktosefrei, vegan...) kann leider nicht angeboten werden, es besteht aber die Möglichkeit, Essen von zu Hause mitzubringen und hier vor Ort erwärmen zu lassen.

Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung erfolgt über die Schule, die Abrechnung durch die Stadt Göttingen. Die Anmeldung zum Schulessen ist verbindlich für das komplette Schuljahr und im laufenden Schuljahr nicht kündbar.

Die Kinder der 1. und 2. Klassen gehen um 12.15 Uhr zum Essen. Auch Kinder, die nur für die VGS-Betreuung ohne weitere Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, können am Mittagessen teilnehmen, da dieses während der VGS-Betreuungszeit stattfindet.

Die Kinder der 3. und 4. Klassen gehen um 13.30 Uhr zum Essen. Daher können nur Kinder der 3. und 4. Klassen am Essen teilnehmen, die auch zur OGS-Betreuung angemeldet sind.

Freitags gibt es Mittagessen nur für die Junior Club Kinder.

Bei Fragen, Wünschen, Anregungen, Problemen bezüglich des Mittagessen wenden Sie sich bitte direkt an die Koordinatorin Doro Priesnitz unter der Nummer 0176 44490372 oder per E-mail an hort.hns(at)khgoe.de.

Kosten

Das Mittagessen kostet zurzeit 3,85 € pro Tag. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend für die Schultage, an denen ein Essen zur Verfügung gestellt wurde. Deshalb können die Abrechnung-/ Abbuchungsbeträge von Monat zu Monat variieren.

Für Empfänger von Leistungen nach SGBII, SGB XII, von Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungsgesetz werden die Kosten aus Teilhabepaket des Bundes übernommen. Hierfür muss eine Kopie des aktuellen Nachweis der Kostenübernahme (Anschreiben zur Bildungskarte) zusammen mit der Anmeldung zur Schulverpflegung eingereicht werden.

Bei Abwesenheit wie z.B. Ausflüge/Klassenfahrten/Kuraufenthalt wird das Essen im Voraus durch Frau Priesnitz abbestellt und wird dann nicht abgerechnet.

Die aktuell gültige Preisliste sowie die AGB der Stadt Göttingen für die Mittagsverpflegung finden Sie unter Downloads.